Künstler*innen haben offenbar einen guten Grund, von KI-Kunstgeneratoren Schadensersatz zu fordern. Die Programme und Algorithmen nutzen die Kreativleistung, Arbeit und das Know-how von Menschen, um in künstlicher Art und Weise (neue) Kunst zu erschaffen.
Vor wenigen Tagen haben sich die Schlagzeilen in diesem Disput Mensch gegen Maschine nochmals überschlagen, nachdem die Bildagentur Getty Images gegen das Unternehmen Stability AI wegen Urheberrechtsverletzungen durch dessen populären Bildgenerator Stable Diffusion Klage erhob (Spiegel Online berichtete: „Künstliche Intelligenz: Künstlerinnen und Fotoagentur klagen gegen KI-Bildgeneratoren“).
Die Art und Weise der Verwendung von bestehenden, urheberrechtsgeschützten Werke wie Gemälden und Fotografien ist alles andere als fair – und Künstlerinnen haben jedes Recht, von diesen Unternehmen Schadensersatz zu verlangen, sollte der Klage von Getty Images und zahlreichen weiteren Künster*innen stattgegeben werden.
Getty wirft Stability AI konkret vor, »Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern« ohne Lizenz rechtswidrig kopiert und verarbeitet zu haben. Das sei lediglich zum wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens und zum Nachteil der Urheberinnen und Urheber erfolgt, so Getty am Dienstag in einem Blogbeitrag.
In den letzten Jahren haben viele Technologieunternehmen begonnen, künstliche Intelligenz (KI) zu nutzen, um Kunst zu schaffen. Das kann alles mögliche sein, von Musik und Poesie bis hin zu Gemälden, Zeichnungen, Grafikdesign oder Fotografien.
Während einige Menschen dies – abgesehen von der rechtlich noch zu klärenden Urheberfrage – für eine gute Sache halten, sind sich andere nicht so sicher. Viele sind der Meinung, dass künstliche Intelligenz keine Kunst schaffen sollte, weil sie den Menschen die Kreativität wegnimmt und sie Maschinen überlässt. Kunst würde somit beliebig, unendlich replizierbar und in Folge wertmäßig einem hyperinflationärem Verfall unterliegen.
Doch was bedeutet dies für diejenigen, die KI einsetzen? Sind sie im Sinne der Schöpfungshöhe originäre Erschaffer ihrer „Kunst“? Oder handelt es sich bei den Bildern lediglich um Zufallsprodukte, die keinerlei künstlerische Relevanz haben?
Einige Künstler*innen sehen in dieser Art der Kunsterzeugung einen Angriff auf ihre Arbeit und fordern deshalb Schadensersatz von den Unternehmen, die KI einsetzen. Bisher schienen jedoch weder Gerichte noch Regulierungsbehörden damit einverstanden zu sein, dass Künstler*innen Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend machen können, die KI nutzen.
Das könnte sich mit einem Präzedenzfall – wie bei dieser Klage als Ergebnis zu erwarten – für die nahe Zukunft ändern.
Wie KI bei der Kunsterzeugung eingesetzt wird
Heutzutage gibt es mehrere Technologie-Unternehmen, die KI einsetzen, um Kunst zu schaffen. Zu den bekanntesten gehören das Generative Music Studio von Spotify und das Magenta-Projekt von Google.
Es gibt jedoch auch viele kleinere Unternehmen, die KI auf die gleiche Weise nutzen. Dazu gehören Amper Music und AIVA, die beide auf die Erstellung von Musik spezialisiert sind, SYFE, das Gedichte erstellt, und Obvious Art, das Gemälde und Zeichnungen erstellt.
Zu den Bildgeneratoren zählen neben den eingangs erwähnten Stable Diffusion vor allem auch Dall-E von OpenAI oder Midjourney. Diese Kunstgeneratoren basieren auf künstlicher Intelligenz (KI) und können aus einem kurzen Textbefehl ein Bild erschaffen, das es nie zuvor gab.
In den vergangenen Monaten haben diese Programme ihren kommerziellen Durchbruch erlebt und werden inzwischen von einer wachsenden Masse an Menschen aktiv genutzt.
Alle diese Unternehmen haben zwar gute Absichten, wenn es darum geht, KI für die Schaffung von Kunst einzusetzen. Forscher feiern die Programme sogar als Meilenstein im Bereich des maschinellen Lernens, einem Teilbereich der KI. Die Schattenseite, zu deren Leidtragenden unzählige Künstler*innen liegt in der Tatsache. dass die harte Arbeit ausgenutzt wird, die echte Menschen in unzählige kreative Prozesse gesteckt haben.
Ohne die Kreativität menschlicher Künstler*innen hätten diese Programme in ihrer jetzigen Form niemals existieren können. Denn damit die Programme gute Ergebnisse liefern, muss die dahinterliegenden künstliche Intelligenz mit einer riesigen Menge existierender Bilder gefüttert und trainiert werden.
Daher ist es nur logisch, dass die Künstler, die das Werk ursprünglich geschaffen haben, für ihren Beitrag entschädigt werden sollten. Und genau hier setzt die Klage von Getty an, da rechtlich für diese Verwendung eine gültige Lizenzierung und finanzielle Entschädigung für die Urheber der verwendeten Bilder vorhanden sein muss. Das ist wohl aber in vielen Fällen nicht Stand der Dinge.
Die rechtlichen Implikationen des Einsatzes von KI zur Kunsterzeugung
Künstler*innen fordern Schadensersatz für KI-Kunstgeneratoren, weil sie das Gefühl haben, dass ihre kreativen Ideen und Werke von diesen Generatoren widerrechtlich und ohne wirtschaftliche Entschädigung genutzt werden.
KI-Kunstgeneratoren nutzen Algorithmen und maschinelles Lernen, um Kunstwerke zu erzeugen. Diese Technologie wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt, insbesondere im Grafikdesign oder in der Malerei.
Es ist einfacher als je zuvor, KI-Kunstwerke zu erzeugen. Es ist auch viel billiger. Daher können Unternehmen und Organisationen viel Geld sparen, indem sie diese Technologie einsetzen. Sie müssen keine Kreativität mehr bezahlen oder Zeit investieren, um Kunstwerke zu entwickeln.
Dies bedeutet jedoch auch, dass Künstler*innen nicht mehr die gleiche Vergütung für ihre Arbeit erhalten wie früher. Das Problem ist jedoch noch schlimmer: Viele KI-Kunstgeneratoren basieren auf vorhandener Kunst und verwenden deren Stil als Vorlage für neue Werke. Dadurch können die Ergebnisse sehr ähnlich sein und Künstler*innen fühlen sich betrogen, da sie nicht mehr für ihre Arbeit bezahlt werden.
Deshalb fordern viele Künstler*innen folgerichtig Schadensersatz von den Organisationen oder Unternehmen, die diese Technologien einsetzen.
Ein Weg, um das Problem zu lösen, besteht darin, eine faire Vergütung der Künstler*innen zu sichern und den Einsatz von KI-Kunstgeneratoren nur mit deren Zustimmung zuzulassen. Außerdem sollten Unternehmen oder Organisationen mit dem Urheberrecht vertraut sein und sicher stellen, dass es nicht verletzt wird.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten fair behandelt werden und die Rechte der Kreativschaffenden gewahrt bleiben. Es ist kein Geheimnis mehr, dass der Einsatz von KI bei der Kunsterzeugung immer beliebter wird und es gibt bereits viel Diskussion über die moralische Konflikte hinter diesem Thema.
Obwohl es derzeit noch keine definitive Lösung gibt, ist es offensichtlich, dass alle Beteiligten fair behandelt werden sollten – besonders diejenigen, deren Arbeit von anderen genutzt wird. Es liegt an uns allen – sowohl Regierung als auch Unternehmen – sicherzustellen, dass die Rechte der Kunstschaffenden fair verteidigt werden und sie angemessen für ihrer Arbeit vergütet werden.
Aktuelle Rechtslage und Stand der Klagen
Laut »The Verge« hat Getty die Klage in Großbritannien eingereicht. Stability AI wollte sich bisher nicht dazu äußern. In der Vergangenheit haben KI-Unternehmen auf Regelung wie die Fair-Use-Doktrin in den USA verwiesen. Diese erlaubte es unter bestimmten Umständen, geschütztes Material zu verwenden, wenn es etwa der öffentlichen Bildung oder einer eigenen kreativen Schöpfung diene.
In Großbritannien gestaltet sich die Rechtslage allerdings ein wenig anders, wodurch der CEO von Getty Images, Craig Peters, hofft, dass die Macher von KI-Bildgeneratoren, wenn sie die Bilder als Vorlage nutzen möchten, Lizenzgebühren zahlen.
In den USA haben kurz zuvor am vergangenen Freitag die 3 Künstler*innen Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz gegen Midjourney, Stability AI und DreamUp der Künstlerplattform DeviantArt eine Sammelklage auf Schadensersatz eingereicht, weil ihre Kunstwerke als Vorlage hergenommen worden waren, um die KI zur Erstellung von Bildern zu verwenden.
Die Klage wurde von Anwalt Matthew Butterick zusammen mit der Anwaltskanzlei Joseph Saveri eingereicht. Diese hat sich auf Kartell- und Sammelklagen spezialisiert. Nach einem Bericht von golem.de verklagen derzeit Butterick und Saveri auch Microsoft, GitHub und OpenAI in einem ähnlichen Fall, bei dem es um das KI-Programmiermodell CoPilot geht, das anhand von im Netz gesammelten Codezeilen trainiert wird.
Bislang gibt es keine höchstrichterlichen Entscheidungen, ob die KI-System gegen das Urheberrecht verstoßen. Zudem dürften bei der Beurteilung unterschiedliche Rechtssysteme (d.h. USA, Großbritannien, EU) nicht über einen Kamm geschoren werden.
Eine Übersicht zur Rechtslage in Deutschland und der EU macht beispielsweise deutlich, dass hier das Urheberrecht nach Einschätzung von Fachleuten nicht im Weg steht, wenn es darum geht, Bild-Generatoren mit Werken aus dem Netz zu trainieren. Auch für die neu generierten Bilder lässt sich zunächst kein Urheberrecht beanspruchen.
Generell werden die Gerichte in erster Linie klären müssen, ab wann ein von einer KI erstelltes Bild einem menschlichen Kunststil zu sehr ähnelt, um als „Kopie“ zu gelten oder aber, ob Bilder von Fotoagenturen, die zum Training von KI-Modellen genutzt wurden, lizensiert werden müssen.
Stability AI hat außerdem im Dezember 2022 eine Funktion angekündigt , um der Kritik von Künstlerinnen und Künstlern entgegenzukommen. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, der Verarbeitung ihrer Bilder für das KI-Training zu widersprechen, müssen sich dafür aber auf einer speziellen Plattform anmelden. Das wirkt aber umständlich und eine solche Widerspruchslösung ist für die Kreativschaffenden sicher noch nicht das Gelbe vom Ei.
Die Rechte, die Künstlerinnen an ihren Werken haben
Künstlerinnen haben ein Recht auf Schutz ihrer Werke, wie es das Urheberrechtsgesetz vorschreibt.
Dies ist nicht nur eine Frage des Eigentums und des Copyrights – vielmehr geht es um die Ethik und Moral hinter dem Generieren von Kunst. Auch der Kunstbegriff gerät ins Wanken und muss unter Umständen neu definiert werden.
Einige Künstlerinnen argumentieren, dass die Verwendung von KI-Kunstgeneratoren ihre Integrität als Künstler*innen untergräbt und dass sie für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden müssen. Es scheint so notwendig, dass KI-Kunstgeneratoren Schadensersatz für geschaffene Werke leisten müssen, sofern diese in kommerzieller Absicht geschaffen und genutzt werden (können).
Auf diese Weise können Künstler*innen geschützt werden und sicher sein, dass ihre Rechte als Schöpfer respektiert werden. Es gibt bereits mehrere Initiativen im Bereich des Urheberrechts, die auf einen angemesseneren Schutz der Rechte von Kreativen abzielen. Allerdings muss noch mehr getan werden, um sicherzustellen, dass KI-Kunstgeneratoren auf faire Weise verwendet werden und dass Künstlerinnen angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden.
Wie sich die Urheberrechtsgesetze geändert und verbessert haben, um den Schutz kreativer Arbeiten zu gewährleisten
Seit dem 20. Jahrhundert haben sich die Urheberrechtsgesetze in vielen Ländern der Welt geändert und verbessert, um den Schutz kreativer Arbeiten zu gewährleisten. Diese Gesetze schützen Kreativität und Innovation und erlauben den Urhebern bestimmte Rechte an ihren Werken.
Einige dieser Rechte betreffen das Ausstellen, das Veröffentlichen und das Vertreiben von Werken, sowie die Entscheidung über die Herkunft und die Zusammensetzung der Werke. Doch in einer digitalisierten Welt, in der Künstler*innen mit neuen Technologien arbeiten, stellen sich neue Fragen hinsichtlich des Schutzes ihrer kreativen Arbeiten.
Eine dieser Fragen ist, ob künstliche Intelligenz (KI)-Generatoren wie GANs oder AIs „echte Kunst“ schaffen oder nicht. Während einige Experten der Ansicht sind, dass KI-Generatoren keine Kunstwerke schaffen, weil sie keinen menschlichen Input haben, glauben andere, dass sie Kunstwerke schaffen können, wenn sie die richtigen Daten verwenden.
Diejenigen, die der ersten Ansicht folgen, argumentieren, dass KI-Generatoren nicht den freien Willensentscheid eines Menschen reflektieren können und daher keine Kunstwerke sein können.
Diejenigen, die der zweiten Ansicht folgen, argumentieren hingegen, dass KI-Generatoren trotz fehlender menschlicher Einflussnahme doch Kunstwerke sein können, da sie einen menschlichen Input haben: die Daten.
Wo besteht noch rechtlicher Nachholbedarf?
Die aktuelle Debatte um Künstliche Intelligenz und Kunst hat gezeigt, dass die Rechtslage noch immer nicht ausreichend geregelt ist. KI-Generatoren können Kunstwerke erstellen, die weit über das hinausgehen, was Menschen je erschaffen haben.
Dennoch sind diese Kunstwerke nicht rechtlich geschützt. Das Problem liegt in der Definition von Kunst: Während viele Menschen Kunst als etwas Schönes und Sinnvolles empfinden, ist es für die Rechtsprechung einzig und allein ein Werkzeug zur Herausbildung oder Darstellung von Gedanken. Um aus rechtlicher Sicht als Kunst zu gelten, muss die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht sein, d.h. es muss genügend kreative Eigenleistung in ein Kunstwerk geflossen sein.
Kunst muss also einen definierten Inhalt haben, um rechtlich geschützt zu sein. Doch KI-Generatoren produzieren Kunstwerke ohne diese Schöpfungshöhe in bisheriger Auslegung. Diese können trotzdem schön und sinnvoll sein – aber damit sind sie laut Rechtsprechung noch keine Kunst.
Hier wird sich die Rechtsprechung noch offenen Fragen stellen müssen und sich analog zum technologischen Wandel weiterentwickeln.
Künstler*innen, sie selbst künstliche Intelligenz verwenden, um ihre Kunst weiterzuentwickeln oder neue Kunst zu erschaffen, stellen sich die Frage, ob diese (teils) von Programmen geschaffene Kunst auch angemessen für die Verwendung im kommerziellen Kontext abgesichert ist.
Die Antwort ist vermutlich nein. Einer der größten Vorbehalte gegenüber KI-Kunstgeneratoren ist, dass sie nicht unterscheiden können zwischen einem originellen Werk und einem Kopiervorfall.
Dieses Problem wird dadurch verstärkt, dass viele dieser Programme keine Kennzeichnung ihrer Arbeiten enthalten, was bedeutet, dass es unmöglich ist festzustellen, ob ein bestimmtes Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.
Ein weiteres Problem ist, dass diese Programme keinen interaktiven Dialog mit dem Nutzer führen können. Dadurch sind sie in der Lage, bestimmte Stile und Themen zu reproduzieren, die bereits existieren, aber nicht in der Lage, etwas Neues zu schaffen. Dies bedeutet, dass sie keine authentische Stimme haben und daher kein Eigentum oder Persönlichkeit besitzen können.
Diese Aspekte machen es schwierig für KI-Kunstgeneratoren, den Schutz des Urheberrechts zu erlangen und damit auch den Schutz des geistigen Eigentums. Obwohl einige von ihnen versuchen werden, dieses Problem zu lösen und ihre Programme so zu entwickeln, dass sie in der Lage sind, authentisch mit den Benutzern zu interagieren und ein Eigentum an ihrer Arbeit anzumelden, wird dies noch eine Weile dauern.
Bis dahin bleibt es den Künstler*innen überlassen, herauszufinden, wie sie mit diesem Problem umgehen sollten und ob sie versuchen sollten, Schadensersatz von den Herausgebern dieser Programme zu fordern, sofern ihre Inhalte mutmaßlich ohne Einwilligung verwendet wurden.
Nachtrag zum Juli 2023: KI-Gesetz – EU-Parlament beschließt Regeln zu Künstlicher Intelligenz
Anfang Juni stimmte das Europäische Parlament einstimmig für den AI Act, eine neue Verordnung, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz reguliert. Die EU erhofft sich dadurch eine Reduzierung der Risiken, die von solchen Systemen ausgehen können. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass die Verordnung vor 2026 in Kraft tritt.
Trotzdem ist dieser Schritt ein wichtiger Meilenstein im Umgang mit KI und zeigt das Engagement der EU für den Schutz der Bürger vor den möglichen Gefahren dieser Technologie.
Was das neue KI-Gesetz beinhaltet
Die EU etabliert mit dem AI Act eine bahnbrechende Verordnung für Künstliche Intelligenz, die weltweit ihresgleichen sucht. Der Fokus liegt dabei auf einer verstärkten und effektiven Regulierung von KI-Anwendungen. Denn die Nutzung von KI ist oft undurchsichtig, komplex und datenabhängig und beruht auf dem autonomen Verhalten der Anwendungen.
Dies stellt ein Risiko für fundamentale Grundrechte wie den Schutz von persönlichen Daten und die Wahrung der Privatsphäre dar. Um die Umsetzung zu überwachen, soll ein Europäisches Amt für Künstliche Intelligenz ins Leben gerufen werden, welche mittels AI Act eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI gewährleisten soll.
Auch der beliebte Chatbot ChatGPT sowie ähnliche KI-Software sind vom neuen KI-Gesetz betroffen und müssen künftig strengere Transparenzanforderungen erfüllen.
AI Act soll Künstliche Intelligenz fördern und Grundrechte schützen
Der AI Act ist die Antwort der EU auf die potenziellen Gefahren, die mit der Nutzung von KI einhergehen können. Die Unterstützung des AI Acts seitens der Abgeordneten des Parlaments folgt der Zustimmung der Europäischen Kommission. Durch die Einführung einer solch umfangreichen rechtlichen Regelung für KI geht die EU neue Wege.
Eine ausführliche, fachliche Bewertung des AI Act und seines rechtlichen Umfangs lesen Sie hier: datenschutz.org > KI-Gesetz
Inhaber und Geschäftsführer von Kunstplaza. Publizist, Redakteur und passionierter Blogger im Bereich Kunst, Design und Kreativität seit 2011. Erfolgreicher Abschluss in Webdesign im Rahmen eines Hochschulstudiums (2008). Weiterentwicklung von Kreativitätstechniken durch Kurse in Freiem Zeichnen, Ausdrucksmalen und Theatre/Acting. Profunde Kenntnisse des Kunstmarktes durch langjährige journalistische Recherchen und zahlreichen Kooperationen mit Akteuren/Institutionen aus Kunst und Kultur.