Werkzeuge der generativen künstlichen Intelligenz (KI) finden in vielen Bereichen, Unternehmen und Organisationen rasch Anwendung zur Erstellung von Inhalten aller Art. Diese Tools bieten sowohl eine bedeutende Möglichkeit zur Förderung der Schaffens- und Geschäftstätigkeit als auch ein erhebliches rechtliches Risiko bis hin zu existenzbedrohenden Szenarien für unzählige Kunstschaffende.
Dies ist vor allem bedingt durch die bestehenden Unklarheiten und mangelnden rechtlichen Rahmen, insbesondere in Bezug auf Fragen des geistigen Eigentums. Generative KI bringt eine Vielzahl von Risiken, Probleme und offene Fragestellungen mit sich, die dringend einer politisch-rechtlichen Lösung bedürfen.
Manch einer spricht in diesem Zusammenhang sogar von der größten Enteignung geistigen Schöpfertums in der Geschichte der Menschheit. Das spiegelt die Größenordnung der Problematik wieder.“
Bei der Nutzung von generativer KI müssen die Interessen von Urheberinnen und Urhebern endlich zwingend beachtet werden, fordert auch der Deutsche Kulturrat.
Was ist der Kern der Problematik?
Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Erklärung zu urheberrechtlichen Aspekten im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) positioniert. Dabei wird klar, dass zahlreiche Urheberinnen und Urheber, tätige Künstlerinnen und Künstler sowie kreative Köpfe und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft stark an der Anwendung dieser neuen Technologien für ihre Arbeit interessiert sind.
Sie setzen diese ein und experimentieren damit. Dennoch, so bemerkt der Deutsche Kulturrat, stellt die Entwicklung von KI nicht nur eine neuartige technische Innovation dar. Vielmehr generiert sie maschinell erzeugte Ergebnisse, die zunehmend von menschlichen Kreationen nicht zu unterscheiden sind und deren Entstehungsprozess sich nicht durch Menschen nachvollziehen lässt. Dies ist eine grundlegende Veränderung, deren Auswirkungen noch nicht abschätzbar sind.
Die fortschreitende Entwicklung von KI-Modellen verläuft in atemberaubendem Tempo. Insbesondere KI-Modelle mit allgemeinem Anwendungsbereich, die Inhalte in Form von Text, Bild, Audio und Video erzeugen („generative KI“), haben sich innerhalb kürzester Zeit zu einem zentralen Thema der urheberrechtlichen Debatte entwickelt. Generative KI hat erhebliche, teils existenzbedrohende Auswirkungen auf Urheberinnen und Urheber sowie auf tätige Künstlerinnen und Künstler.
Ähnliches gilt für andere Rechteinhaber wie Verlage, Film- und Musikproduzenten, Spieleentwickler oder Rundfunkanstalten. Darüber hinaus ist KI auch für Bildungseinrichtungen, Gedächtnisinstitutionen und Bibliotheken von großer Relevanz. Die meisten Akteure sehen sich – in unterschiedlichem Maße – sowohl mit Risiken als auch mit Chancen konfrontiert.
Die urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI sind vielfach umstritten und bedürfen dringend einer Klärung. Sie werden zwar mittlerweile auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene thematisiert, dessen ungeachtet fehlt es bisher an einem verlässlichen urheberrechtlichen Rechtsrahmen.
Bereits im April 2024 wurden in einem Panel auf der FutureLaw Conference 2024 der Stanford Law School brennende Fragen zum Urheberrecht untersucht und technische Lösungen erörtert:
Das Tempo und die Umsetzung von Handlungsempfehlungen sollte aber angesichts der immensen Bedrohung und finanziellen Schäden für Urheber auf der ganzen Welt deutlich schneller vonstatten gehen.
Was fordert der Deutsche Kulturrat?
In seiner Stellungnahme unternimmt der Deutsche Kulturrat zunächst eine urheberrechtliche Bestandsaufnahme und stellt auf dieser Grundlage erste Überlegungen für mögliche gesetzliche Regelungen vor. Dabei geht es sowohl um urheberrechtliche Regelungen in Bezug auf den „Input“, also das Training generativer KI-Systeme, als auch um den „Output“, d. h. um die Nutzung von Inhalten, die durch generative KI geschaffen wurden. Es geht um Transparenz und Kennzeichnungspflichten bei der Nutzung von durch KI generierten Inhalten.
Der Deutsche Kulturrat fordert einen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten, insbesondere die Berücksichtigung der Interessen der Urheberinnen und Urheber, ausübenden Künstlerinnen und Künstler sowie aller sonstigen Rechtsinhaber.“
Im Fall einer Nutzung ist es zwingend erforderlich, dass eine angemessene Vergütung gezahlt wird, die die Rechtsinhaber an den wirtschaftlichen Vorteilen beteiligt, die durch die Nutzung der geschützten Werke und Leistungen beim KI-Training und bei anschließenden Nutzungen entstehen.
Der Deutsche Kulturrat regt insgesamt eine umfassende rechtspolitische Diskussion der offenen urheberrechtlichen Fragen an. Diese hat bisher nicht ausreichend stattgefunden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte wörtlich:
„Im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz stellen sich sehr komplexe urheberrechtliche Fragen. Wenn wir keine sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Themenfeld schaffen, werden Urheberinnen und Urheber ebenso wie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in eine existenzbedrohende Situation geraten. Die künftige Bundesregierung muss die Forderungen des Deutschen Kulturrates in Bezug auf die Nutzung von KI-erzeugten Inhalten unbedingt angemessen berücksichtigen und hier verlässliche gesetzliche Regelungen schaffen. Nur so kann Schaden vom Kulturbereich abgewendet werden.“
Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz.
Inhaber und Geschäftsführer von Kunstplaza. Publizist, Redakteur und passionierter Blogger im Bereich Kunst, Design und Kreativität seit 2011. Erfolgreicher Abschluss in Webdesign im Rahmen eines Hochschulstudiums (2008). Weiterentwicklung von Kreativitätstechniken durch Kurse in Freiem Zeichnen, Ausdrucksmalen und Theatre/Acting. Profunde Kenntnisse des Kunstmarktes durch langjährige journalistische Recherchen und zahlreichen Kooperationen mit Akteuren/Institutionen aus Kunst und Kultur.